
Dr. Thomas Heinz Meitinger
Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney
Kompetent. Zuverlässig. Individuell.
Die Anmeldung eines Patents schützt technische Erfindungen und verschafft dem Anmelder ein Verbietungsrecht gegenüber jedem, der die Innovation wirtschaftlich nutzen möchte. Insbesondere sind neue, erfinderische und industriell anwendbaren Ideen geeignet, um zur Erteilung eines Patents zu führen.
Zentral ist die Einreichung einer gründlich ausgearbeiteten Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Diese muss die Erfindung deutlich und umfassend beschreiben, sodass sie von einem Fachmann ausführbar ist. Die Anmeldung umfasst mehrere wichtige Bestandteile:
Eine Patentanmeldung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Es ist dringend anzuraten die professionelle Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch zu nehmen.
Die Anmeldung einer Marke dient dem geschützten Herkunftshinweis eines Unternehmens, um ein Zeichen als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen rechtlich zu schützen. Marken können Worte oder Logos oder eine Kombiantion davon sein.
Vor der Anmeldung empfiehlt sich eine sorgfältige Recherche, ob vergleichbare oder identische Marken bereits eingetragen sind. Hierdurch sollen Konflikte mit älteren Rechten ausgeschlossen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim DPMA und kann online oder per Post erfolgen. Dabei müssen folgende Angaben vollständig und korrekt gemacht werden:
Das DPMA prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und formelle Voraussetzungen und ob die Marke für die Waren nicht rein beschreibend ist.
Erfolgt keine Beanstandung, wird die Marke in das Register aufgenommen. Die Marke gilt zunächst für 10 Jahre.
Nach der Eintragung muss die Marke tatsächlich benutzt werden, um den Schutz zu bewahren. Verlängerungen des Markenschutzes sind alle zehn Jahre möglich.
Fehler in der Anmeldung können nicht korrigiert werden. Es ist daher zu empfehlen, einen Patentanwalt mit der Markenanmeldug zu beauftragen.
Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und dem Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus. Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.
Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney
Patentanwaltsfachangestellte
Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.
Startup Erfinderhandbuch: Ideen entwickeln und schützen
Das Fachbuch beschreibt die Entwicklung einer Technologie anhand der Beschäftigung mit der Recherche nach dem Stand der Technik und die Schutzmöglichkeiten. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag
Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit
Es werden die unterschiedlichen Verfahren vor den Patentämtern und dem Bundespatentgericht erläutert. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag
Begründung der erfinderischen Tätigkeit
Das Patentierungskriterium der erfinderischen Tätigkeit ist in fast allen Situationen des Patentrechts ein zentraler Aspekt, der über das Bestehen eines Patents entscheidet. Es werden die wichtigsten Argumente und Verfahren beschrieben, um für die Erfindungshöhe des eigenen Patents bzw. eine mangelnde erfinderische Tätigkeit eines gegenerischen Schutzrechts zu argumentieren. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag